Der Beschwerdeführer bringt sinngemäss vor, er hätte früher darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass die Beschwerdegegnerin Zweifel an der Gültigkeit des Bluttests haben könnte, damit er diesen hätte wiederholen können (Eingabe vom 20. Januar 2025 S. 1 f.). Es handle sich bei der Argumentation von Dr. med. univ. C._____, der Analysetest sei falsch -6-