5. 5.1. Zwischen den Parteien ist unumstritten, dass der Beschwerdeführer am 11. Juni 2023 von einer Zecke gebissen wurde. Umstritten ist hingegen, ob die in der Folge aufgetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen hierzu mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem natürlichen Kausalzusammenhang stehen.