Da eine Verlaufskontrolle nach zwei bis drei Wochen unterlassen worden sei, lasse sich dies nicht mehr klären. Die fraglichen Beschwerden seien mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem viralen Infekt zu erklären, wie dies auch ursprünglich anlässlich der Erstkonsultation im Regionalspital angenommen worden sei (VB 49). -5-