Unfallspezifische Befunde seien nicht ausgewiesen. Somit sei unfallbedingt eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in der Tätigkeit als Betriebsangestellte der Post oder in einer anderen Tätigkeit nie nachvollziehbar ausgewiesen gewesen. Unter der "administrativen Annahme einer ausgewiesenen Arbeitsunfähigkeit" sei spätestens mit dem 9. Januar 2024 bei definitivem Ausschluss von Unfallfolgen mittels MRI wieder eine ganztägige Arbeitsfähigkeit in jeder Tätigkeit gegeben (VB 89 S. 2).