3. 3.1. 3.1.1. Aus den medizinischen Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin nach dem Unfall vom 20. Oktober 2023 über verschiedene Beschwerden (Kopf- und Nackenschmerzen, Schwindel, Bewegungseinschränkung sowie Schulterschmerzen [vgl. VB 16 S. 2; 42]) klagte und die von ihr konsultierten Ärzte verschiedentlich eine HWS-Distorsion (vgl. VB 16, 69 S. 1; 70) sowie eine posttraumatisch aktivierte AC-Gelenksarthrose der rechten Schulter und eine Ansatztendinopathie der Supraspinatussehne (VB 70 S. 2) diagnostizierten, wobei die bildgebenden Abklärungen keine organisch objektivierbaren Unfallfolgen ergaben (vgl. VB 16 S. 4; 80 S. 2; 83 S. 2).