Nach entsprechenden Abklärungen stellte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungen mit Verfügung vom 27. August 2024 per gleichem Datum ein. Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 3. Januar 2025 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 3. Januar 2025 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 5. Februar 2024 (recte: 2025) fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: