Zwar verweist Prof. Dr. med. B._____ unter dem Titel "Arbeitsfähigkeit angepasste Tätigkeit" unter anderem auf seinen Bericht vom Mai 2021, in welchem er von einer vollen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit unter Berücksichtigung eines "Leidensabzuges" ausging. Gleichzeitig führte er jedoch aus, "man [möge] es einen Kunstgriff nennen, wenn nun von einer vollen Arbeitsfähigkeit ausgegangen [werde], die natürlich für eine Einhändigkeit angepasst sein [müsse …]" und "wenn von der Vorstellung ausgegangen werde, dass im Rahmen der funktionellen Einhändigkeit tatsächlich eine produktive Arbeit erreicht [werde], so [sei]