Im Widerspruch dazu führte Dr. med. B._____ in seiner (im Rahmen der Neuanmeldung verfassten) Stellungnahme vom 22. März 2024 aus, die einseitige Handverletzung mit voll funktionsfähiger Gegenhand sei in dem Bericht vom 22. Mai 2021 als funktionelle Einhändigkeit qualifiziert worden. Sodann führte er aus, im Servicebereich bestehe keine Arbeitsfähigkeit mehr. Betreffend Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit fehlen indes nachvollziehbare Ausführungen. Zwar verweist Prof. Dr. med.