Die Befunde sprächen gemäss Prof. Dr. med. B._____ dafür, dass die betroffene Hand nicht vollständig dysfunktional sei und somit als Gegenhand bei diversen Manipulationen eingesetzt werden könne. In der Stellungnahme vom 22. Oktober 2020 sei "schon klar mitgeteilt" worden, dass "unter einem anderen Blickwinkel" von einer funktionellen Einhändigkeit ausgegangen werden könne, "die ja hier nicht vollständig vorlieg[e]". In der Folge gelangte er zu der Einschätzung einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit, wobei zusätzlich ein "Leidensabzug" zu berücksichtigen sei, so dass ein "Wert von 75%" erreicht werde (VB 37 S. 3). Im Widerspruch dazu führte Dr. med.