3. In der angefochtenen Verfügung vom 20. Dezember 2024 berief sich die Beschwerdegegnerin im Wesentlichen auf die Stellungnahme von Prof. Dr. med. B._____ vom 22. März 2024. An der Diagnose einer schmerzhaften dominanten rechten Hand könne nach über vier Jahren nach der Schnittverletzung "nicht mehr gerüttelt" werden. Zahlreiche therapeutische Interventionen in den vergangenen Jahren hätten vorübergehende Effekte erzielt, eine dauerhafte, weitgehende Schmerzbefreiung habe nicht erreicht werden können. Für den RAD gelte in diesen Fällen "der Begriff und auch die Umsetzung in der Wirklichkeit als funktionelle Einhändigkeit".