In der Stellungnahme vom 22. Mai 2021 führte Prof. Dr. med. B._____ sodann aus, zwischenzeitlich sei am 9. Juni 2020 eine operative Narbenrevision mit dem Ziel durchgeführt worden, ein Neurom zu resezieren. Diesem Eingriff sei zumindest ein Teilerfolg beschieden worden. Die vorliegenden Befunde würden dafür sprechen, dass die betroffene Hand nicht vollständig dysfunktional sei und somit als Gegenhand bei diversen Manipulationen noch eingesetzt werden könne. Die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit betrage 100 %. Hinzu komme ein "Leidensabzug, so dass der Wert von 75 % erreicht" werde (VB 37 S. 2 f.).