Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1977 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Service-Mitarbeite- rin tätig und meldete sich am 12. Dezember 2019 unter Hinweis auf eine Schnittverletzung am rechten Handgelenk bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen nahm die Beschwerdegegnerin unter anderem Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). In der Folge verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 28. Juni 2021 einen Rentenanspruch.