Treppensteigen – mit oder ohne Handlauf – keine Dritthilfe zu benötigen. Es sollte aber jemand in der Nähe sein (VB 322 S. 6 f.). Dies bestätigt er in der Beschwerde. So hielt er darin fest, das Treppensteigen an sich allein ausführen zu können. Es müsse jedoch eine Person anwesend sein für den Fall, dass etwas passiere, wenn er z.B. zu Boden falle, da er nicht mehr selbstständig aufstehen könne (Beschwerde, Ziff. II 5.). Eine solche indirekte Hilfestellung muss indes eine gewisse Intensität aufweisen, um von Anspruchsrelevanz zu sein; die Erforderlichkeit einer einfachen Anordnung oder eines einfachen Hinweises einer Drittperson ist dafür nicht ausreichend (vgl. Rz.