4.4.2. Es ist nicht ersichtlich, weshalb dem Beschwerdeführer das Duschen mit der wasserfesten Prothese nicht zumutbar sein soll, kann er diese doch nach dem Duschgang gut abtrocknen und dadurch verhindern, dass nach dem Duschen noch Wasser auf den Wohnungsboden tropft und zu einer Rutschgefahr führt. Selbst ohne Prothese sind aber – wie die Fachspezialistin zutreffend ausführte – die Körperreinigung und das Abtrocknen im Sitzen gut machbar, während für die Gesässreinigung im Sinne der Schadenminderung (vgl. E. 2.2. hiervor) die Montage eines Haltegriffs in der Dusche zumutbar ist.