Für die Gesässreinigung könne dieser sich auf ein Bein stellen und mit der Hand am Haltegriff festhalten. Dasselbe gelte für das Abtrocknen, wobei auch die Benutzung eines Bademantels zumutbar sei. Auch gemäss der Einschätzung der Klinik C._____ sei ihm das Duschen selbstständig möglich (VB 321 S. 2 f.).