Dagegen brachte der Beschwerdeführer im Schreiben vom 8. November 2024 vor, die Prothese sei zwar wasserfest, jedoch würde sich das Wasser an gewissen Stellen der Prothese ansammeln. Er würde dies dann durch die Wohnung schleppen und dadurch den Boden nass machen, was zu einer Rutschgefahr werden könne. Daher vermeide er es, mit der Prothese zu duschen. Zudem sei es schwierig, im Sitzen alle Körperteile unter der Dusche zu reinigen und danach abzutrocknen (VB 317 S. 1 f.). Dazu hielt die Fachspezialistin fest, das Duschen im Sitzen sei dem Beschwerdeführer zumutbar. Für die Gesässreinigung könne dieser sich auf ein Bein stellen und mit der Hand am Haltegriff festhalten.