233 S. 4). Entsprechend hatten bereits die Fachpersonen der Rehaklinik G._____ im Austrittsbericht vom 22. Dezember 2023 bestätigt, dass der Beschwerdeführer in den alltäglichen Aktivitäten "sowie den Transfers" komplett selbstständig sei (VB 282 S. 4). Im Bereich "Aufstehen/Absitzen/Abliegen" wurde entsprechend zu Recht kein Bedarf nach regelmässiger und erheblicher Dritthilfe anerkannt. - 10 -