4.3. 4.3.1. Bezüglich des Bereichs der Positionswechsel ("Aufstehen/Absitzen/Abliegen") gab der Beschwerdeführer anlässlich der Abklärung vom 24. September 2024 an, diese selbstständig ausführen zu können (VB 314 S. 3). Dies bestätigte er grundsätzlich im Einwandschreiben vom 8. November 2024, gab aber neu an, er scheitere noch daran, selbstständig ins Bett zu steigen und wieder aufzustehen. Seine Partnerin helfe ihm dabei (VB 317 S. 1). Dazu merkte die Fachspezialistin in ihrer späteren Stellungnahme an, dass die Partnerin des Beschwerdeführers nach dessen Angaben anlässlich der Abklärung bereits aus dem Haus sei, wenn der Beschwerdeführer aufstehe. Auch seitens der Klinik C.__