_ vom 11. Dezember 2024, gemäss welcher gar "[g]rundsätzlich alle die […] aufgeführten Aktivitäten", hier insbesondere das selbstständige An- und Ausziehen einer (gewöhnlichen) Hose (vgl. VB 322 S. 2), "für eine Unterschenkelamputierte Person, mit korrekt angepasster Prothese [was beim Beschwerdeführer der Fall ist: vgl. VB 282 S. 4] möglich sein" sollten (VB 322 S. 1). Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers (Beschwerde, Ziff. II. 2.) schmälert die Tatsache, dass es sich bei Herrn H._____ nicht um einen medizinischen Fachmann, sondern "nur" um den Fachverantwortlichen (u.a.) für Physiotherapie der Klinik C.