4.2.2. Dass die Fachspezialistin (implizit) zum Schluss gelangte, dass es dem Beschwerdeführer im Rahmen der Schadenminderungspflicht (vgl. E. 2.2. hiervor) zumutbar sei, Trainer- oder anderen leicht anziehbaren Hosen zu tragen, ist nachvollziehbar (zu denken ist generell an Hosen aus elastischem Stoff) und findet eine Stütze in der Stellungnahme von Herrn H._____ vom 11. Dezember 2024, gemäss welcher gar "[g]