Nach vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Einwänden (VB 317) ersuchte die Beschwerdegegnerin die Fachspezialistin um eine entsprechende Stellungnahme (VB 318). Diese bat daraufhin die früheren Physiotherapeuten des Beschwerdeführers mit E-Mail vom 10. Dezember 2024 um Beantwortung verschiedener Fragen und Zustellung der den Beschwerdeführer betreffenden Assessmentberichte.