2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. Februar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die angefochtene Verfügung vom 30. Dezember 2024 sei aufzuheben. 2. Der Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Hilflosenentschädigung sei gutzuheissen. 3. Die Sache sei zur Festsetzung des Grades an die Vorinstanz zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: