Vor 2020 war er als Assistenzarzt in der Akut- und Allgemeinpsychiatrie im Zentrum F._____ (D) sowie im Bereich Abhängigkeitserkrankungen in der Psychiatrie G._____ tätig. Von 2013 bis 2018 arbeitete er als Assistenzarzt in neurologischen Kliniken (https://www.[...]). Den Akten sind keine Informationen zum beruflichen Werdegang und betreffend die (medizinischen) Qualifikationen von Dr. med. C._____ zu entnehmen. Da der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin vor der Begutachtung nicht über den Wechsel des neurologischen Gutachters informiert wurde, war ihm die Möglichkeit verwehrt, sich über Dr. med.