Nachdem der Begutachtungsauftrag mittels Zufallsprinzip (vgl. VB 92 S. 2) an die medexperts ag erteilt worden war, informierte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin, wiederum an die Adresse ihres Rechtsvertreters, am 6. Januar 2023 über die Gutachterstelle sowie die von dieser für die Begutachtung vorgesehen Fachärzte (VB 100 S. 1). Dagegen wurden nach Lage der Akten von der Beschwerdeführerin keine Einwände erhoben. Mit Schreiben vom 27. Januar 2023 teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin sodann mit, die ursprünglich vorgesehenen Gutachter müssten (mit Ausnahme der Disziplin Psychiatrie und Psychotherapie) ausgewechselt werden (VB 102).