2.2. Am 25. November 2022 teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin an die Adresse ihres Rechtsvertreters mit, es sei eine polydisziplinäre Begutachtung in den Disziplinen Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Rheumatologie/Orthopädie und Neurologie notwendig (VB 91). Nachdem der Begutachtungsauftrag mittels Zufallsprinzip (vgl. VB 92 S. 2) an die medexperts ag erteilt worden war, informierte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin, wiederum an die Adresse ihres Rechtsvertreters, am 6. Januar 2023 über die Gutachterstelle sowie die von dieser für die Begutachtung vorgesehen Fachärzte (VB 100 S. 1).