achtern zweimalig Ergänzungsfragen, welche mit Schreiben vom 17. April und vom 25. November 2024 beantwortet wurden. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2024 entschied die Beschwerdegegnerin schliesslich dem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 31. Januar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 16. Dezember 2024 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin eine Rente der Invalidenversicherung in gesetzlicher Höhe zuzusprechen.