Die Beschwerdeführerin sei seit Januar 2023 durchgehend aus psychischen Gründen zu 100 % arbeits- und erwerbsunfähig geschrieben worden. An diesem Zustand habe sich seither nichts geändert. Wie dem Bericht der Hausärztin Dr. med. E._____ vom 10. September 2024 zu entnehmen sei, habe sich die psychische Situation im Gegenteil weiter verschlechtert und Dr. med. E._____ habe im Herbst 2024 eine mittelgradige bis schwere Depression diagnostiziert. Eine Wiederaufnahme der Arbeit sei derzeit nicht möglich.