In psychiatrischer Hinsicht habe die Beschwerdeführerin vor dem Hintergrund verschiedener psychosozial-belastender Umstände (überwiegend privat) depressiv dekompensiert im Sinne einer physio-psychischen Überforderung. Hierbei handle es sich um ein reaktiv-depressives Geschehen, welches in aller Regel vorübergehend und den therapeutischen Behandlungen zugänglich sei und bei Entfallen der Umstände remittiere. Eine medikamentöse Therapie werde auf psychiatrischem Fachgebiet nicht "eingenommen" und die Weiterführung der stützenden Einzelpsychotherapie werde empfohlen. Diese gesundheitliche Beeinträchtigung sei also vorübergehend und den Behandlungsoptionen zugänglich (VB 56 S. 1).