Med. pract. B._____ führte zudem aus, in der Gesamtschau könne gestützt auf den Arztbrief des Kantonsspitals Aarau vom 21. Mai 2024 (VB 55) ersehen werden, dass es bei der Beschwerdeführerin bezüglich der bösartigen Erkrankung (Schilddrüsenkarzinom) zu einer positiven Veränderung im Sinne einer Verbesserung der gesundheitlichen Sachlage gekommen sei. In psychiatrischer Hinsicht habe die Beschwerdeführerin vor dem Hintergrund verschiedener psychosozial-belastender Umstände (überwiegend privat) depressiv dekompensiert im Sinne einer physio-psychischen Überforderung.