2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 19. Dezember 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 3. Februar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung vom 19.12.2024 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlichen Leistungen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.