2.5. Mit Stellungahme vom 25. August 2025 zur instruktionsrichterlichen Verfügung vom 14. Juli 2025 reichte die Beschwerdegegnerin weitere Unterlagen betreffend die persönlichen Beiträge des Beschwerdeführers ein. 2.6. Mit Eingabe vom 22. September 2025 nahm der Beschwerdeführer zur Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 25. August 2025 Stellung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: