2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. Juli 2025 wurde festgestellt, dass aufgrund der von der Beschwerdegegnerin eingereichten unvollständigen Unterlagen die Sache nicht materiell beurteilt werden könne. Die Beschwerdegegnerin wurde daher verpflichtet, dem Versicherungsgericht die vollständigen Akten, insbesondere den Kontoauszug über die persönlichen Beiträge des Beschwerdeführers aus den Jahren 2018 bis 2021 sowie die -3- diesbezüglichen Akontobeiträge, Pauschalabrechnungen und Jahresabrechnungen der Jahre 2018 bis 2021 einzureichen.