geltend. Die vom Beschwerdeführer gegen diese Verfügung erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 8. Januar 2025 ab. 2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Februar 2025 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: