2. 2.1. Mit Eingabe vom 27. Januar 2025 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Der Einspracheentscheid vom 10.12.2024 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei die monatliche Kinderrente auszurichten. 3. Dem Beschwerdeführer sei die Kinderrente ab 01.07.2024 rückwirkend auszurichten. 4. Von der KESB sei ein entsprechender Amtsbericht einzuholen. 5. Es sei ein weiterer Schriftenwechsel durchzuführen."