(BS Q._____) auszuzahlen. Aufgrund eines internen Fehlers wurden sowohl die Alters- als auch die Kinderrente für Februar 2024 an den BS Q._____ ausbezahlt. In der Folge wurden sowohl die Alters- als auch die Kinderrente ab März 2024 wieder direkt an den Beschwerdeführer ausgerichtet. Ab Juni 2024 wurde daraufhin die Kinderrente bis zur definitiven Klärung, an wen diese auszubezahlen sei, vorsorglich eingestellt. Mit Einspracheentscheid vom 11. Dezember 2024 wies die Beschwerdegegnerin die gegen die Verfügung vom 22. Dezember 2023 erhobene Einsprache des Beschwerdeführers insoweit ab, als sie entschied, die Kinderrente rückwirkend ab 1. Juli 2024 an den BS Q._____ auszuzahlen.