4.3. Aus den Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin neben der Behandlung durch die Psychologin G._____ auch noch bei der Psychiaterin Dr. med. H._____ in Behandlung ist (vgl. VB 29; 38 S. 3). Das an Dr. med. H._____ adressierte Formular "Arztbericht Psychiatrie" wurde jedoch nur von der Psychologin G._____ ausgefüllt (vgl. VB 38). Die Beschwerdegegnerin unternahm in der Folge keine – aus den Akten ersichtlichen – weiteren Bemühungen, auch von der behandelnden Psychiaterin einen Bericht zu erhalten.