Als ihr bei der letzten Sitzung mit ihrem Vorgesetzten und der zuständigen Person des HR vorgeschlagen worden sei, eine Eingliederung in einer internen Werkstatt zu machen, habe dies erneut eine Dekompensation im psychischen Zustand der Beschwerdeführerin ausgelöst. Aufgrund der Chronifizierung und der Ausprägung der Symptomatik sei von einer ungünstigen Prognose auszugehen (VB 21 S. 3). 4.2.3. Am 24. Mai 2023 informierte die Beschwerdeführerin die für sie zuständige Eingliederungsberaterin der Beschwerdegegnerin telefonisch, dass sie nach Rücksprache mit dem Hausarzt die psychiatrische Behandlung bei ihrem Psychiater abgebrochen habe, da sie diesen "nicht mehr ertrage" (VB 25).