4.2. 4.2.1. Der die Beschwerdeführerin früher behandelnde Psychiater med. pract. E._____ diagnostizierte in seinem Bericht vom 27. Juli 2022 eine posttraumatische Belastungsstörung und eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode. Er führte dazu aus, die Beschwerdeführerin habe aufgrund des Vorfalls Mitte Februar 2022, bei welchem sie bei der Arbeit (als Mitarbeiterin Frequenzerfassung der F._____ [vgl. VB 5 S. 2]) durch einen Fahrgast verbal angegriffen und bedroht worden sei, "mit Angst und Panikattacken begonnen". Sie habe das Haus fast nicht mehr allein verlassen.