1. Die 1965 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 22. Juli 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie auch die Akten der Suva, welche der Beschwerdeführerin für psychische Beschwerden infolge eines Schreckereignisses vom 13. Februar 2022 Taggelder und Heilbehandlungsleistungen ausrichtete, beizog. Gestützt auf die Stellungnahme ihres Regionalen