Zeitweise nehme der Beschwerdeführer auch telefonisch Kontakt mit der Beschwerdegegnerin auf. Die Kontakte würden zum Teil inkohärent und nicht nachvollziehbar wirken und der Beschwerdeführer hinterlasse einen verwirrten Eindruck ohne klaren Kontext, wirke misstrauisch und vorbeiredend und zum Teil sei wieder ein konkreter Realitätsbezug erkennbar. Aus den vorliegenden Unterlagen würden sich Hinweise ergeben, dass der Beschwerdeführer sich in keiner medizinischen Behandlung befinde und eine solche auch ablehne. Demzufolge würden auch keine Beurteilungen über dessen -4-