2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 9. Oktober 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Oktober 2025 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zur Durchführung einer Begutachtung bzw. die Zusprache einer Rente sowie die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin zur Übernahme aller Kosten künftiger Arztbesuche und Therapien und sonstiger medizinischer Kosten. Zudem stellte er ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2025 zog der Beschwerdeführer das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege zurück.