1.2. Am 11. März 2025 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche, persönliche sowie medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 9. Oktober 2025 ab.