1. 1.1. Der 1999 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 25. September 2024 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Am 12. November 2024 zog er seine Anmeldung zurück, weshalb die Beschwerdegegnerin das Gesuch vom 25. September 2024 gemäss Mitteilung vom 27. November 2024 als gegenstandslos abschrieb.