3. Den Akten lässt sich in Bezug auf das Ereignis vom 8. Februar 2018 im Wesentliches Folgendes entnehmen: Die Beschwerdeführerin fuhr als Lenkerin mit ihrem Auto (VW Touran) ausserorts auf der Q-Strasse von R._____ her kommend – gemäss eigenen Angaben mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h, wobei sie vor dem Aufprall noch abbremsen konnte (vgl. VB 14 S. 3) – in Richtung S._____, als das ihr entgegenkommende Auto auf die Gegenfahrbahn kam und frontal mit dem Auto der Beschwerdeführerin kollidierte. Das Auto der Beschwerdeführerin -7-