4. 4.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen und die angefochtene Verfügung vom 12. Dezember 2024 dahingehend abzuändern, dass der Beschwerdeführer Anspruch auf eine befristete Invalidenrente in der Höhe von 25 % einer ganzen Rente vom 1. Juli 2022 bis am 31. März 2023 hat.