Tragen bis zu 10 Kilogramm und oft im Gehen und im Stehen. Die täglichen geistigen Anforderungen seien betreffend Konzentration/Aufmerksamkeit, Durchhaltevermögen und Sorgfalt mittel und für das Auffassungsvermögen klein (VB 102.1 S. 4). Da der Beschwerdeführer keine vollen Arbeitstage arbeiten könne, seien die bestehenden Schichten optimal für ihn. So könne er alle zuvor aufgeführten Arbeiten ausüben. Da er Donnerstag und Sonntag von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr und Freitag und Samstag von 23.00 bis 5.30 Uhr arbeite, möge und könne er alle bereits erwähnten Arbeiten ausüben (VB 102.1 S. 5).