3.3. Gemäss Fragebogen für Arbeitgebende vom 6. Mai 2024 ist der Beschwerdeführer bei der C._____ AG seit dem 24. Oktober 2019 als Nachwächter / Allrounder tätig. Sein Arbeitspensum betrage bei 29.4 Stunden pro Woche durchschnittlich 70 % (VB 102.1 S. 3). Zur Tätigkeit würden Arbeiten wie Sicherheitsrundgänge inkl. Nachtportier für das Hotel (manchmal), die Schliessrunde zu Fuss (selten) und Lagerbewirtschaftung der Restaurants und Barbetriebe (manchmal) gehören. Er arbeite selten im Sitzen und mit Heben oder Tragen von mehr als 10 Kilogramm, manchmal mit Heben oder -6-