Diese Einschätzung entspreche dem RAD Bericht vom 12. Juli 2016 (VB 44). Insofern habe sich die Symptomatik des Beschwerdeführers gemäss dem behandelnden Arzt zwischen 2017 und 2024 verstärkt, gleichwohl schätze der behandelnde Arzt die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in optimal angepasster Tätigkeit nach wie vor mit 50 % ein. Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit bleibe damit seit 2016 im Wesentlichen konstant. Gemäss Fragebogen der Arbeitgeberin würde der Beschwerdeführer tatsächlich eine Tätigkeit mit einem Pensum von 70 % ausüben. Dieses Pensum liege -4-