Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten Beschwerdegegnerin." -3- Weiter stellte der Beschwerdeführer den nachfolgenden prozessualen Antrag: "1. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnete als unentgeltlicher Vertreter einzusetzen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 12. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.