Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge berufliche, persönliche sowie medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit ihrem RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 12. Dezember 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. Dezember 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Januar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 12.12.2024 sei aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente zuzusprechen.